Rechtsprechung
   BVerwG, 23.03.2016 - 10 C 20.14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,16651
BVerwG, 23.03.2016 - 10 C 20.14 (https://dejure.org/2016,16651)
BVerwG, Entscheidung vom 23.03.2016 - 10 C 20.14 (https://dejure.org/2016,16651)
BVerwG, Entscheidung vom 23. März 2016 - 10 C 20.14 (https://dejure.org/2016,16651)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,16651) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    GRC Art. 15, 16, 20, 51; AEUV Art. 56; Richtlinie 2005/36/EG; Richtlinie 2006/43/EG; Richtlinie 2014/56/EU; GG Art. 3 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1; WPO §§ 15, 57a, 131g; WPO 1985 § 131a
    Vereidigter Buchprüfer; Wirtschaftsprüfer; prüfungsfreie Bestellung; Dienstleistungsfreiheit, Teilnahmebescheinigung; Abschlussprüfung; Abschlussprüfer.

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    GRC Art. 15, 16, 20, 51
    Abschlussprüfer; Abschlussprüfung; Dienstleistungsfreiheit, Teilnahmebescheinigung; Wirtschaftsprüfer; prüfungsfreie Bestellung; vereidigter Buchprüfer

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 15 EUGrdRCh, Art 16 EUGrdRCh, Art 20 EUGrdRCh, Art 51 EUGrdRCh, Art 56 AEUV
    Vereidigter Buchprüfer; Wirtschaftsprüfer; prüfungsfreie Bestellung; Dienstleistungsfreiheit; Teilnahmebescheinigung; Abschlussprüfung; Abschlussprüfer

  • Wolters Kluwer

    Prüfungsfreie Bestellung von vereidigten Buchprüfern als Wirtschaftsprüfer

  • doev.de PDF

    Bestellung eines vereidigten Buchprüfers als Wirtschaftsprüfer

  • rewis.io

    Vereidigter Buchprüfer; Wirtschaftsprüfer; prüfungsfreie Bestellung; Dienstleistungsfreiheit; Teilnahmebescheinigung; Abschlussprüfung; Abschlussprüfer

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prüfungsfreie Bestellung von vereidigten Buchprüfern als Wirtschaftsprüfer

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 154, 319
  • NJW 2016, 3112
  • DÖV 2016, 830
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 05.10.1994 - C-381/93

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus BVerwG, 23.03.2016 - 10 C 20.14
    Der Kläger kann sich insoweit auch gegen freiheitsbeschränkende Maßnahmen seines Herkunftsmitgliedstaates wenden (vgl. EuGH, Urteil vom 5. Oktober 1994 - C-381/93 [ECLI:EU:C:1994:370], Kommission/Frankreich - Rn. 14; Kluth, a.a.O., AEUV Art. 56 Rn. 42).

    Eine Verletzung der Dienstleistungsfreiheit ist in dieser Fallgestaltung aber erst dann anzunehmen, wenn der Herkunftsmitgliedstaat den Export einer im Inland erlaubten Dienstleistung im Vergleich zum Inlandsmarkt spezifisch erschwert (vgl. EuGH, Urteil vom 5. Oktober 1994 - C-381/93 - Rn. 17 f.; Kluth, a.a.O., AEUV Art. 56 Rn. 43).

  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus BVerwG, 23.03.2016 - 10 C 20.14
    Eine Verpflichtung zur Vorlage an den Europäischen Gerichtshof besteht dann nicht, wenn zu den sich stellenden Fragen des Unionsrechts bereits eine gesicherte Rechtsprechung des Gerichtshofs besteht oder die richtige Anwendung des Unionsrechts derart offenkundig ist, dass keinerlei Raum für vernünftige Zweifel an der zutreffenden Beantwortung der zur Entscheidung gestellten Fragen bleibt (vgl. EuGH, Urteil vom 6. Oktober 1982 - 283/81 [ECLI:EU:C:1982:335], CILFIT - Rn. 14, 16).
  • EuGH, 06.03.2014 - C-206/13

    Siragusa - Vorabentscheidungsersuchen - Charta der Grundrechte der Europäischen

    Auszug aus BVerwG, 23.03.2016 - 10 C 20.14
    a) Nimmt man zugunsten des Klägers die Anwendbarkeit der Charta der Grundrechte auf den vorliegenden Fall an (vgl. Art. 51 Abs. 1 Satz 1 GRC und dazu etwa EuGH, Urteil vom 6. März 2014 - C-206/13 [ECLI:EU:C:2014:126], Siragusa - Rn. 20 ff.), wird sie jedenfalls nicht verletzt.
  • BVerfG, 17.07.1961 - 1 BvL 44/55

    Handwerksordnung

    Auszug aus BVerwG, 23.03.2016 - 10 C 20.14
    Anhaltspunkte dafür, dass die geforderten Prüfungsleistungen überschießende Anforderungen festlegen, die nicht zur Erlangung durchschnittlicher Qualifikationserfordernisse für die Ausübung des Berufs des Wirtschaftsprüfers erforderlich sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. Juli 1961 - 1 BvL 44/55 - BVerfGE 13, 97 ), sind nicht ersichtlich; das macht der Kläger auch nicht geltend.
  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 900/78

    Verfassungswidrigkeit der Zweitstudienregelung im Staatsvertrag 1978

    Auszug aus BVerwG, 23.03.2016 - 10 C 20.14
    Der darin liegende Eingriff in die Freiheit der Berufswahl (vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. November 1982 - 1 BvR 900/78 u.a. - BVerfGE 62, 117 ) wird durch das mit der Einführung der Prüfung verfolgte Ziel der Sicherung eines funktionierenden und anerkannten Wirtschaftsprüferwesens, das ein besonders wichtiges Gemeinschaftsgut darstellt (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. August 1997 - 1 C 3.96 - Buchholz 11 Art. 12 GG Nr. 246 S. 71 ff.), gerechtfertigt.
  • BVerwG, 20.01.2016 - 10 C 24.14

    Wirtschaftsprüfer; gewerbliche Tätigkeit; Schweizer Aktiengesellschaft;

    Auszug aus BVerwG, 23.03.2016 - 10 C 20.14
    Sie legt ihrem Wortlaut, ihrer Systematik und den Erwägungsgründen nach lediglich die Anforderungen an Abschlussprüfungen fest und definiert in der Folge Mindestanforderungen an Abschlussprüfer, fixiert aber nicht auch abschließend das Berufsbild eines Abschluss- oder gar eines Wirtschaftsprüfers (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Januar 2016 - 10 C 24.14 - juris Rn. 24).
  • BVerwG, 26.08.1997 - 1 C 3.96

    Berufsrecht - Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer, Inkompatibilität der

    Auszug aus BVerwG, 23.03.2016 - 10 C 20.14
    Der darin liegende Eingriff in die Freiheit der Berufswahl (vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. November 1982 - 1 BvR 900/78 u.a. - BVerfGE 62, 117 ) wird durch das mit der Einführung der Prüfung verfolgte Ziel der Sicherung eines funktionierenden und anerkannten Wirtschaftsprüferwesens, das ein besonders wichtiges Gemeinschaftsgut darstellt (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. August 1997 - 1 C 3.96 - Buchholz 11 Art. 12 GG Nr. 246 S. 71 ff.), gerechtfertigt.
  • OVG Niedersachsen, 14.06.2017 - 8 LC 114/15

    Beratender Ingenieur; Berufsfreiheit; Dienstleistungsfreiheit; Geschäftsführer;

    Allerdings ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts eine Verletzung der Dienstleistungsfreiheit in dieser Konstellation erst dann anzunehmen, wenn der Herkunftsmitgliedstaat den Export einer im Inland erlaubten Dienstleistung im Vergleich zum Inlandsmarkt spezifisch erschwert (BVerwG, Urt. v. 23.3.2014 - 10 C 20/14 -, NJW 2016, 3112, 3115, juris Rn. 28).

    Eine Ausweitung seiner Befugnisse zum Zwecke des Exports kann der Kläger gestützt auf Art. 56 AEUV nicht verlangen (so auch zu einem - im Ergebnis verneinten - Anspruch eines vereidigten Buchprüfers auf prüfungsfreie Bestellung als Wirtschaftsprüfer: BVerwG, Urt. v. 23.3.2014 - 10 C 20/14 -, NJW 2016, 3112, 3115, juris Rn. 28).

  • OVG Sachsen, 02.03.2023 - 6 B 284/22

    Öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehbarkeit; Gewerbeuntersagung bei

    Im Übrigen ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch geklärt, dass Art. 15 GRC - so die Charta der Grundrechte auf den vorliegenden Fall überhaupt anwendbar sein sollte (vgl. Art. 51 Abs. 1 Satz 1 GRC) - kein höheres grundrechtliches Schutzniveau als die Grundrechte des Grundgesetzes vermittelt (BVerwG, Urt. v. 23. März 2016 - 10 C 20.14 -, juris Rn. 27).
  • VG Berlin, 09.05.2017 - 10 K 197.15

    Sanktionen gegen ein Luftfahrtunternehmen wegen Nichtabgabe des Berichts über die

    Art. 20 GRC, der sicherstellen soll, dass Personen in vergleichbaren Sachverhalten in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht gleich behandelt werden (vgl. Lemke, in: von der Groeben/Schwarze/Hatje, Europäisches Unionsrecht, 7. Aufl. 2015, GRC Art. 20 Rn. 8), vermittelt kein höheres grundrechtliches Schutzniveau als die Grundrechte des Grundgesetzes (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. März 2016 - 10 C 20/14 -, Rn. 27, juris m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht